Schwere sexuelle Nötigung durch Bedrohung einer Prostituierten mit einem ungeladenen Schreckschussrevolver Nstz 2011 278 Prostituierte Vornahme sexuell befriedigender Handlungen; Ansprüche auf Ersatz eines entstandenen materiellen und immateriellen Schadens gem. Betrug; Nötigung; Erpressung; Vermögensschaden Verzicht auf eine Forderung. Versuchte räuberische Erpressung Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen …. Betrug Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …. LAG Hamm, Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub …. Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust …. Räuberische Erpressung Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten …. BGH, Beschluss vom Zimmermann, NStZ, BFH, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung Begründung bei teilweise …. Gesetze Bundesgesetzblatt Rechtsprechung Neu Werbefrei Benutzer Verlauf Merkliste Stellenmarkt Suche Meistgenutzte Gesetze Kurzübersicht Ausführliche Übersicht. Siehe auch: Die neuesten Entscheidungen zur COVIDPandemie. Alles Gesetze Rechtsprechung Bundesgesetzblatt Suchanfragen. Neue Einträge Letzte Ereignisse Textmarker. Rechtsprechung BGH, Hinweis zu den Links: Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen. Titel aus. Papierfundstellen NStZNStZLs. StV Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick. Auszug aus BGH, Auf die nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes geänderte Beurteilung der Wirksamkeit einer Geldforderung der Prostituierten nach der Erbringung ihrer vereinbarten Leistung vgl. Der 3. Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen BGH, Urteile vom Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom Dezember BGBl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung Nstz 2011 278 Prostituierte rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. Darauf, dass das Gericht im Übrigen verkennt, dass nach den von ihm getroffenen Feststellungen der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre vgl. Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns. Was ist dejure. Vernetzungsfunktion Stellenmarkt Zitierfunktion. Erweiterung Multi-Suche Rechtsfenster COVIDÜbersichten. Sie können auswählen Maus oder Pfeiltasten :. Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe Komplette Übersicht.
FG Bremen, Urteil vom 5. In den unteren Feldern können Sie max. Ein von der Parteivereinbarung unabhängiger Marktwert dürfte sich angesichts der durch die Urteilsfeststellungen nahe gelegten besonderen sexuellen Dienste über einen längeren Zeitraum ohnehin nicht ohne weiteres zu ermitteln sein. BGHSt 38, , f. Dies werde insbesondere durch das Gesetzgebungsverfahren zur Regelung der rechtlichen Stellung der Prostituierten im Jahr dokumentiert.
herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.
Das hat der BGH schon in BGHSt 4, ausgesprochen. verhalt zu Grunde: A sucht ein Bordell auf, in dem H.-P. Der Angeklagte hatte einen Angriff auf eine Prostituierte unternommen und diese gewürgt. „Wer eine Prostituierte um den vereinbarten Lohn prellt, begeht keinen Betrug. Prostituierte tätig ist. Er erkundigt sich bei H.-P., wie viel der. machen, sodass eine weitere im Bordell beschäftigte Prostituierte sowie die Wirtschafterin des Hauses in das Zimmer der NStZ , ; mAnm Eckstein. als. Januar – 3 StR /10, NStZ , Hieran.Auszug aus BGH, Anhang 3. Nach mittlerweile h. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen. Dazu führt der BGH — unter Verweis auf das Prinzip der Gesamtsaldierung — allgemein aus:. Er möchte die zukünftigen Vertragspartner durch die Begebung nicht gedeckter Schecks über seine tatsächlich nicht bestehende Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit täuschen, um diese so zur Erfüllung der jeweiligen Verträge zu bewegen. StV , Dem habe sich der Oberste Finanzgerichtshof in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 9. BGHSt 38, , f. Ebenso ist es rechtlich unbedenklich, den Wert der über einen Zeitraum von knapp zwei Tagen erbrachten sexuellen Dienste auf der Grundlage der Parteivereinbarung festzulegen. Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub …. StV , Damit hat er P getäuscht, die sich darüber zudem irrte. Zahlt der Freier, wie hier der Angeklagte, entsprechend der bereits bei Eingehen des Geschäfts bestehenden Willensrichtung das vereinbarte Entgelt nicht, fehlt es an einer Kompensation für die Leistungen. Danach erwirbt eine Prostituierte erst dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die sexuelle Handlung gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden ist. Dies gelte — nach Auffassung der Schwurgerichtskammer — auch dann, wenn sich sein Vorhaben darin erschöpfte, das Tatopfer zur unentgeltlichen Gewäh-rung des Geschlechtsverkehrs zu zwingen, weil sexuelle Dienstleistungen einer Prostituierten, die grundsätzlich nur gegen Entgelt erbracht werden, nach inzwischen gewandelter Einstellung der Rechtsgemeinschaft als vermögenswerte Leistung anzusehen seien. Strafe Möglicherweise hat A die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls erfüllt. Angesichts dieser gesetzgeberischen Wertung muss bereits den in Erfüllung eingegangener Verabredungen und in Erwartung des vereinbarten Entgelts erbrachten sexuellen Leistungen ein betrugsstrafrechtlich relevanter wirtschaftlicher Wert zugemessen werden. Zimmervermietung an Prostituierte; vgl. Versuchte räuberische Erpressung Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen …. Zimmermann, NStZ , , Dezember BGBl. Möglicherweise hat A die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls erfüllt. Im Wesentlichen stehen sich heute der rein wirtschaftliche und der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff gegenüber. Dezember BGBl I , , das die Rechtsposition von Prostituierten verbessern, einen Zugang zu sozialen Sicherungssystemen schaffen und ihre Arbeitsbedingungen verbessern sollte, erheblich verändert. Zimmermann, NStZ , , Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher …. Nach dieser Bestimmung erwirbt eine Prostituierte nur dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die sexuellen Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sind.